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Remonstrationsverfahren eingestellt

Barrieren bei der Visumsvergabe

„Remonstrationsverfahren zum 1. Juli 2025 weltweit eingestellt." Für viele in Deutschland eine Randnotiz, denn mit deutschem Pass gehört man zu den Privilegiertesten der Welt. Für internationale Organisationen mit Partner:innen im Globalen Süden war diese Nachricht nicht so positiv, wie das Auswärtige Amt (AA) es in seiner Pressemitteilung darzustellen versuchte.

Ein Remonstrationsverfahren war bis jetzt für Visa-Antragstellende die legale Möglichkeit, bei einer Ablehnung die Beantragung einer Neubewertung einzuleiten. Meist konnten hierfür ergänzende Dokumente in die erneute Prüfung mit eingebracht werden. Im Rahmen der Süd- Nord Freiwilligendienste schrieb die NM in den letzten Jahren in mehreren Fällen Stellungnahmen. Häufig konnte zum Beispiel die von der Botschaft häufig unterstellte fehlende Rückkehrbereitschaft einer jungen Person durch die langjährige Partnerschaft der Kirchen abgemildert werden.

Das AA führt in der Information über die Abschaffung an, dass ein zweijähriges Pilotprojekt gezeigt habe, dass ohne Remonstration die Visaabteilung der beteiligten deutschen Botschaften 1. mehr Visumsanträge (nationale Visa und Schengen Visa) bearbeiten konnten, sowie 2. die Wartezeit für einen Termin bei der Botschaft verkürzt werde, so dass die Abschaffung im Sinne aller sei.

Weder Ghana noch Togo waren Teil des Pilotprojektes, aber in Ghana wurde die Remonstration schon im Januar 2024 beendet. Darüber gibt es Untersuchungen der britischen Forschergruppe LAGO Collective. Danach wurden 2024 unverhältnismäßig hohe Visumverweigerungen auf dem gesamten afrikanischen Kontinent festgestellt. Ghana steht an 5. Stelle der afrikanischen Länder mit den höchsten Ablehnungsquoten (45 % aller Schengen-Anträge wurden abgelehnt. Diese Quote bezieht sich nicht allein auf Deutschland, sondern auf 29 europäische Länder). LAGO Collective schlussfolgert, dass allein in Ghana ca. 60 Millionen Euro für abgelehnte Visa ausgegeben wurden. 90 € kostet ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte in Europa (bis 90 Tage). Die Ablehnung eines Antrages ist daher nicht nur eine Reisebeschränkung, sondern auch ein erheblicher finanzieller Verlust - für die einzelnen, in der Summe aller aber auch eine nicht unerhebliche verlorene Kaufkraft.

Bei nationalen Visa in Deutschland, die wegen der längeren Aufenthaltsdauer von 12 Monaten für Süd- Nord Freiwilligendienste beantragt werden, gibt es auch keinerlei Hinweise auf Verbesserung. Seit 2024 findet man auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Lomé/Togo den Hinweis, dass die Wartezeit mehr als 12 Monate beträgt. Die NM hat die Erfahrung gemacht, dass nach einem Interview in der Botschaft auch die Bearbeitungszeit bis zur Rückgabe des Reisepasses durchaus weitere zwei Monate in Anspruch nehmen kann. Jederzeit können erneute Telefoninterviews von Mitarbeiter:innen folgen. Nachfragen über den aktuellen Stand oder Informationen über Bearbeitungszeiten werden von der Botschaft nicht beantwortet.

Besonders zu kritisieren an der Beendigung der Remonstration ist deshalb auch die Aussage des AA, dass alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit hätten, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag bei der Botschaft zu stellen. Wenn schon die erste Onlinebuchung eines Termins bei der Botschaft, wie in Ghana nötig, nicht funktioniert, wie soll diese dann beim zweiten Mal funktionieren? Wenn man, wie in Togo, mindestens ein Jahr Wartezeit einplanen muss, um vorsprechen zu dürfen, bedeutet dies im Fall der Fälle, insgesamt wieder ein Jahr warten zu müssen.

Die Abschaffung der Remonstration als Erfolg zu verkaufen, da so mehr Kapazitäten für Anträge bestünden und das ganze Prozedere rund um ein Visum schneller abgewickelt werden könne, erscheint aus der praktischen Erfahrung heraus absolut nicht stimmig.

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